Hinweise und Verhaltensregeln

Rauchfreie Schule

Nach der jüngsten Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind alle Schulen in Bayern rauchfrei. Das bedeutet, dass auf dem Schulgelände NIEMAND mehr rauchen darf –das gilt für Schüler und Lehrer, aber auch für Eltern und Besucher! Denken Sie auch daran: Bis zum 18. Lebensjahr ist in der Öffentlichkeit Rauchverbot. Eine Zuwiderhandlung kann eine Anzeige nach sich ziehen.

Handyverbot

Im Schulgebäude und im Schulgelände sind Mobilfunktelephone auszuschalten und vor Unterrichtsbeginn bei der unterrichtenden Lehrkraft abzugeben. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen. Foto- und Videoaufnahmen auf Handys werden überprüft (zusammen mit der Polizei), ob die persönliche Würde verletzt ist, ob gewaltverherrlichende, pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte vorliegen. Das Handy, eventuell auch der häusliche Computer würden dann eingezogen und sind für immer weg.

Krankmeldung

Diese müssen von den Erziehungsberechtigten am ersten Tag (7:00 Uhr bis 8:00 Uhr) erfolgen. Entschuldigungen durch Geschwister und Freunde werden nicht akzeptiert.

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass Schüler mit erhöhtem Förderbedarf in der Regelschule integriert werden. In einigen Fällen sind Schulbegleiter erforderlich und genehmigt. Diese sind keine Ersatzlehrer, sondern sie unterstützen nur das ihnen zugeteilte Kind im Unterricht und im Schulalltag. Sie unterliegen der Schweigepflicht und haben keine Befugnisse, andere Schüler zu unterweisen. Momentan sind drei Schulbegleiter in den 5. bis 9. Klassen tätig.

Verhalten im Schulhaus

Keine Gemeinschaft kann ohne eine gewisse Ordnung leben. Grundlagen des Zusammenlebens sind Höflichkeit, Rücksicht, Respekt und Hilfsbereitschaft. Die folgende Hausordnung soll uns dabei helfen.

Wir bitten Sie dringend, uns bei der Einhaltung folgender Punkte zu unterstützen, deshalb sind gute Umgangsformen sehr wichtig:

  • Ein höflicher Gruß sollte für unsere Schüler selbstverständlich sein.
  • Jedem Schüler muss es ein Anliegen sein, eine saubere Toilette zu hinterlassen und Verschmutzungen jeglicher Art zu vermeiden.
  • Das Tragen von Mützen und Kappen im Unterricht ist nicht gestattet.
  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Schulausschluss

Mit dem Gesetz vom 26. Juli 2006 besteht für Schulen die Möglichkeit "...ab dem siebten Schulbesuchsjahr einen Schulausschluss über vier Wochen hinaus, längstens bis zum Schuljahresende zu beschließen" (Art 86 BayEUG). Sogar als „ultimo ratio“ die Möglichkeit, „die Beendigung der Vollzeitschulpflicht frühestens nach Ablauf des achten Schulbesuchsjahres“ zu beantragen. Wir wollen auf keinen Fall, dass so eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet werden soll.

Internetgeschäfte

Im Unterricht wird an unserer Schule der Umgang mit dem Internet gelehrt. Die SchülerInnen lernen Daten zu finden, Inhalte zu recherchieren und Unseriöses zu erkennen. Zum Schutz der SchülerInnen sind jugendgefährdende Seiten generell gesperrt. Nun besteht allerdings die Möglichkeit bei seriösen Anbietern Geschäfte abzuschließen, z.B. Zeitungsabonnements oder Buchung einer Reise. Da die Schülerinnen und Schüler immer wieder auf die rechtlichen Folgen solcher Internetgeschäfte hingewiesen werden und ein eindeutiges Verbot zum Abschluss besteht, übernimmt die Schule im Schadensfall keinerlei Verantwortung oder Schadensersatz.